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Mittwoch, 14. Oktober 2015

VW Skandal vs. wasserdichte Uhren



VW Skandal vs. Wasserdichte Uhren (passend zum heutigen Weltnormentag)

Ist die Frage berechtigt, ob der VW Skandal mit dem Uhrmacherhandwerk und der Uhrenindustrie in Verbindung gebracht werden kann ?
Ich meine ja ! 
Nach der ersten Betrachtung besteht keine Verbindung. Es handelt sich um total unterschiedliche Produkte und ganz andere Voraussetzungen.
Bei näherer Betrachtung besteht allerdings eine Parallele!
Beim VW Skandal wurden Abgasnormen vorsätzlich nicht eingehalten. Evtl. erlischt deshalb bei Autos aus dem VW Konzern die Betriebserlaubnis und diese Wagen müßen stillgelegt werden !
Es rollt eine riesige Kostenlawine auf VW zu.
Und was hat das Ganze jetzt mit Uhren zu tun ?
Auch in der Uhrenbranche (Hersteller genauso, wie Servicewerkstätten) wird eine wichtige Norm vorsätzlich nicht eingehalten, die dem ein oder anderen schon teuer zu stehen bekommen ist, oder noch wird !
Bei der nicht eingehaltenen Norm handelt es sich um die DIN 8310. In dieser Norm wird das Thema Wasserdichtheit von Uhren und die Definition behandelt.
Eine  Uhr ist wasserdicht, wenn der Massendurchfluss kleiner als 50 Microgramm pro Minute bei zwei Bar Druck beträgt.

Es gibt allerdings zwei Probleme an dieser Sache.

  1. Die meisten Uhrmacher und größtenteils auch Uhrenhersteller kennen den Inhalt und die Definition der Wasserdichtheit von Uhren laut DIN 8310 nicht!
  2. Die von der Uhrenindustrie, zum Erreichen einer Zertifizierung der Uhrmacherwerkstätten, geforderten Maschinen zum Testen von Wasserdichtheit entsprechen nicht dem Testverfahren nach DIN 8310.
Die hier angesprochenen Maschinen und deren Testverfahren führen eine Messung über die Durchbiegung der Materialien des Uhrengehäuses bei Druck durch und messen nicht den Massendurchfluss.
Das Durchbiegeverhalten wird in der DIN 8310, aus gutem Grund, noch nicht einmal vom Normenausschuss erwähnt !
Dem entsprechend sagen diese Test nichts aus !
Man macht sich als Uhrmacher oder Uhrenhersteller juristisch angreifbar, wenn man nach diesem Testverfahren arbeitet.
Uhrenhersteller und Uhrmacher sind „auf diesem Ohr taub“, wenn man sie mit dem Thema konfrontiert, obwohl der DIN Norm gerechte Test ein kostengünstiges und schnelles Verfahren ist.



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